Verbotene Tiere und Pflanzen
Die Haltung gebietsfremder Krebse in Aquarien ist in der Schweiz schon seit über hundert Jahren verboten. In neuerer Zeit, am 1. September 2008, wurden die Haltung von Rotwangen-Schmuckschildkröten und ab dem 20. August 2013 die Pflege der Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten.
Die EU-Kommission hat nun, am 13. Juli 2016, ebenfalls eine Liste mit 37 invasiven Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht, für die ab sofort ein Handels- und Importverbot gilt. Ein Erwerb durch Hobbyhalter, Zoos, Garten- und Teichbesitzer ist nicht mehr möglich. Tiere, die sich bereits in menschlicher Obhut befinden, dürfen weiter gehalten werden, jegliche Reproduktion ist jedoch verboten. Die Liste dieser invasiven Tier- und Pflanzenarten finden Sie hier: liste_invasive_pflanzenarten.pdf [27 KB]