Fischgerechtes Töten
Vom Leiden der Fische...
Das töten von Fischen
Es kommen verschiedene Methoden infrage, um Fische von krankheitsbedingten Leiden zu erlösen.
Ungeeignete Entsorgungsmethoden:
Die Toilette hinunterspülen: Diese Art der Entsorgung ist moralisch gesehen höchst bedenklich und rechtlich nicht zulässig. Es besteht zudem bei manchen Arten die Gefahr, dass sich die Tiere in der Natur verbreiten und so zur Faunaverfälschung beitragen. Bis zum Tode können unter einem grossen Stress viele Stunden vergehen.
Töten durch Überbrühen: Bei dieser Methode ist davon auszugehen, dass ein qualvoller Tod eintritt, womit sich diese Art der Tötung von alleine verbietet.
Bedingt geeignete Tötungsverfahren:
Töten durch Einfrieren in der Kühltruhe: Hierbei werden die Fische unmittelbar in die Kühltruhe gelegt.
Töten durch Einfrieren des Wasserkörpers: Hierbei werden die Fische in einem Gefäss mit Wasser ins Eisfach gestellt, wobei sie langsam erstarren und sterben.
Beide Methoden sind umstritten. Fische sind wechselwarme Tiere. Bei ihnen wird bei einer Unterkühlung der Kreislauf verlangsamt, jedoch werden keine Körperteile abgeschaltet, wie dies bei Warmblütern der Fall ist. Es besteht die Vermutung, dass Fische den Vorgang erleben.
Anmerkung: Am 1. September 2008 trat eine neue Tierschutzverordnung in Kraft. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass Aquarienfische schonend zu töten sind. Es ist nicht mehr erlaubt, die Fische die Toilette hinunterzuspülen oder einzufrieren.
Tod durch Kohlendioxid, CO2:
In einem Beutel ohne Wasser wird der Fisch einer hohen Kohlendioxid-Konzentration ausgesetzt, die innerhalb einer gewissen Zeit zum Erstickungstod führt. Das Kohlendioxid, CO2, auch Kohlensäure genannt, wirkt narkotisierend. Der Vorgang löst Panik aus.
Todschlagen: Das Festhalten des Fisches und schnelle töten mittels eines kräftig ausgeführten Genickschlages durch einen Stock o. ä. ist eine gebräuchliche Methode. Dies kann – ohne Festhalten – ebenso bei sehr kleinen Individuen angewendet werden.
Methoden zur tiergerechten Tötung:
- Tod durch Einschläfern (Sedieren):
Ein überdosiertes Betäubungsmittel führt zum stressfreien Tod der Fische. Dieses Verfahren bleibt den Tierärzten vorbehalten, weil die Mittel unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Ausnahme bildet die Anwendung von Nelkenöl (in der Apotheke erhältlich). Das Öl wird im Verhältnis 1:1 mit hochprozentigem Medizinalalkohol vermengt (Stabmixer) und die Emulsion dem Wasser beigefügt. Schon wenige Tropfen Öl-Emulsion können einen Fisch in einem kleinen Wasserbehälter einschläfern beziehungsweise Töten.
- Tod durch Genickschnitt:
Mit einem möglichst scharfen Messer oder einem Skalpell wird die Wirbelsäule direkt hinter dem Kopf durchtrennt. Dadurch tritt unmittelbar der Tod ein. Bei sehr grossen Fischen erfordert diese Methode ein entsprechend scharfes Messer. Grosse Fische können vor der Schnittführung mit einem Schlag auf den Kopf betäubt werden.
- Der Herzstich:
Diese Methode erfordert überdurchschnittliche Anatomiekenntnisse. Dem Fisch wird mit einem Dorn oder einer Kanüle direkt ins Herz gestochen, wodurch der Tod eintritt.
2006 vaz